STATUTARISCHE JAHRESRECHNUNG DER GENOSSENSCHAFT MIGROS AARE, MOOSSEEDORF
Anhang & Gewinnverwendung
(in TCHF)
(in TCHF)
Angaben zu den in der Jahresrechnung angewandten Grundsätzen
Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizer Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung, weitere Transparenz- und Sorgfaltspflichten des Obligationenrechts (Art. 957 bis 964) erstellt.
Die Rechnungslegung erfordert von der Verwaltung Schätzungen und Beurteilungen, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Bilanzierung, aber auch Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode beeinflussen könnten. Die Verwaltung entscheidet dabei jeweils im eigenen Ermessen über die Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen Bewertungs- und Bilanzierungsspielräume. Zum Wohle des Unternehmens können dabei im Rahmen des Vorsichtsprinzips Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen über das betriebswirtschaftlich benötigte Ausmass hinaus gebildet werden.
Die Genossenschaft Migros Aare hält eine Beteiligung am Migros-Genossenschafts-Bund (MGB). Der MGB ist ein Genossenschaftsverband im Sinne von Art. 921- 925 des Schweizerischen Obligationenrechts. Der MGB, die ihm angeschlossenen Genossenschaften, die ihnen gehörenden Unternehmen sowie die Migros-Stiftungen bilden die Migros-Gruppe. Die Organisation als Genossenschaftsverband hat zur Folge, dass die Migros-Gruppe als eine unter der einheitlichen Leitung des MGB stehende wirtschaftliche Einheit zu betrachten ist.
Die Genossenschaft Migros Aare erstellt erstmalig per 31.12.2024 keinen Geschäftsbericht mit zusätzlichen Anforderungen nach Art. 961 OR. Dies aufgrund der Erleichterungsmöglichkeiten gemäss Art. 961d Abs. 2 OR. Die Genossenschaft Migros Aare erstellt aufgrund von Art. 963a Abs. 1 Ziff. 2 OR keine Konzernrechnung. Aufgrund dieser gesetzlichen Möglichkeit erstellt die Genossenschaft Migros Aare ebenfalls keinen Abschluss nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung, da der MGB eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard (Swiss GAAP FER) erstellt und publiziert, welche auch die Genossenschaft Migros Aare im Konsolidierungskreis beinhaltet. Dieses Vorgehen entspricht Art. 962 Abs. 3 OR.
Ab dem Jahr 2024 wird aufgrund der Inanspruchnahme der Erleichterungen gemäss Art. 961d Absatz 2 OR auf die Erstellung eines Lageberichts sowie einer Geldflussrechnung verzichtet. Die Darstellung der Erfolgsrechnung, der Bilanz und des Anhangs wurde überarbeitet.
Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zu Positionen der Erfolgsrechnung und Bilanz
Wie im Jahr 2024 öffentlich kommuniziert, wird für sämtliche Fachmarktformate eine neue Eigentümerschaft gesucht. Die buchhalterischen Auswirkungen aus diesem Entscheid sind in der Jahresrechnung 2024 berücksichtigt und vor allem in den Vorräten/Warenaufwand, Sachanlagen/Abschreibungen und Rückstellungen/Personal-, Miet- sowie übriger betrieblicher Aufwand ersichtlich. Die Auswirkungen der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, namentlich die getroffenen Entscheide, micasa durch ein Management-Buyout zu veräussern, und die Schliessung der restlichen Do it + Garden-Filialen, sind ebenfalls, wo notwendig, im Wesentlichen in der Jahresrechnung berücksichtigt.