Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen und Gewinnpreise

Mit der Online-Teilnahme stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu:

Wettbewerbsveranstalter: Genossenschaft Migros Aare, Industriestrasse 20, 3321 Schönbühl 

Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die beteiligten Mitarbeitenden der Abteilung Corporate Communications der Migros Aare sowie der am Wettbewerb beteiligten Partnerunternehmen, der zuständigen Werbeagentur und des/der Wettbewerbsveranstaltenden, sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.

Ablauf des Wettbewerbs: Durch Online-Registrierung bis am 14. Juni 2024 nehmen Sie am Gewinnspiel teil. Unter allen Teilnehmenden werden durch Zufallsverlosung die Gewinner ermittelt. Die Gewinner werden bis am 12. Juli 2024 per E-Mail benachrichtigt.

Gratisteilnahme: Die Teilnahme am Gewinnspiel ist in jedem Fall kostenlos.

Preise: 3 Migros Geschenkkarten im Wert von je 100.-.

Die Gewinne werden nicht bar ausbezahlt.


Weitere Bestimmungen:

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinnenden – keine Korrespondenz geführt.

Pro Person ist nur eine Gewinnspielteilnahme und nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Der Gewinnspielveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Gewinnspiel auszuschliessen.

Der/die Wettbewerbsveranstaltende behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er/sie ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.

Sie nehmen zur Kenntnis, dass Preise mit einem Wert von über CHF 1‘000.- allenfalls der Verrechnungssteuer unterliegen und der/die Wettbewerbsveranstaltende im Falle der Steuerpflicht je nach Art des Gewinns die Preise und Gewinnenden der Eidgenössischen Steuerverwaltung meldet oder die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidgenössischen Steuerverwaltung entrichtet.

Der/die Wettbewerbsveranstaltende ist berechtigt, mit der Zustellung der Preise zu warten, bis die vom Gewinnenden zu übermittelnde aktuelle Wohnsitzbestätigung und allfällige weitere steuerrechtlich notwendigen Unterlagen bei ihm eingetroffen sind.

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des/der Wettbewerbsveranstaltenden, abrufbar hier: https://privacy.migros.ch/de.html
Gerichtsstand ist der Sitz des/der Wettbewerbsveranstaltenden. Es gilt Schweizer Recht.